Studienassistenz
Wir machen Uni möglich
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf vollen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen. Die Hochschulen stehen daher in der Verantwortung, dass die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigt werden und die Angebote barrierefrei sind.
Die oder der Behindertenbeauftragte der Universität kann Auskunft geben, ob und in welchem Umfang die Universität Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen Lippe können ggf. Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule leisten. Hierfür ist allerdings ein Antrag notwendig.