Für die Freizeit

Alles zur Freizeitassistenz

Freizeitassistenz

Wenn aus Denken Handeln wird

Als RollifahrerIn mit einer Beeinträchtigung kennen Sie die Barrieren des täglichen Lebens. Viele Betroffene leben deshalb lange zu Hause bei Ihren Eltern oder auch in einer betreuten Wohnsituation. Mit uns ist ein Auszug aus den betreuten vier Wänden trotzdem möglich, ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft kann von Ihnen umgesetzt und autonom gestaltet werden.

Hinweis: Wir bieten keine Betreuung unter 6 Stunden am Tag an. 

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Junge Frau mit Tattoos im Rollstuhl geht mit ihrem Hund gassi. SAB NRW Bochum Startseite
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Wie beantrage ich die Freizeitassistenz?

  1. Als erstes muss ein Antrag auf Persönliche Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe beim zuständigen Kostenträger gestellt werden.
  2. Grundsätzlich müssen Sie einen Sozialhilfegrundantrag stellen, nur dann kommen die Landschaftsverbände als Kostenträger in Betracht. Die Landschaftsverbände sind übergeordnete Sozialhilfeträger und für Ihr Anliegen zuständig. Diese Kostenträger entscheiden später darüber, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe geltend machen dürfen.
  3. Sie benötigen ein aktuelles MDK-Gutachten, welches eine Feststellung Ihres Pflegegrades enthält.
  4. Eine ärztliche Stellungnahme zu Ihrer Behinderung oder Erkrankung ist ebenfalls notwendig.

Alle benötigten Antragsformulare finden Sie über die Homepage der Landschaftsverbände:

Wir unterstützen Sie gerne!

Da das gesamte Antragsverfahren sehr kompliziert ist, unterstützen wir Sie sehr gerne darin und begleiten Sie eng auf dem Weg in Ihr selbstbestimmtes Leben, rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Sie.