Für Eltern

Alles zur Elternassistenz

Elternassistenz

Für Eltern mit Behinderungen

Kinder zu erziehen und sich um diese zu kümmern stellt Eltern vor große Herausforderungen. Wenn ein oder beide Elternteile durch Behinderungen beeinträchtigt sind, kann es hilfreich sein, wenn die Familie unterstützt wird. Diese Hilfe kann durch eine sog. Elternassistenz erfolgen. Wir stellen Ihnen ein eigenes persönliches Team zusammen, welches sich wenn erforderlich über bis zu 24 Stunden täglich in allen Belangen um Ihr Kind kümmert. Auch eine Kombination aus Eltern- und Freizeitassistenz für Sie als Mutter oder Vater ist möglich. Wir übernehmen die Dinge, die Sie selbst nicht bewältigen können und fördern gleichzeitig die Bindung zwischen Eltern und Kind.
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Nahaufnahme des Kindes unserer Kundin auf dem Spielplatz

Rechtsanspruch und Leistungen

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) benennt die Elternassistenz erstmals konkret im § 78 Abs. 1 und 3 SGB IX. Dadurch haben nun Eltern mit Behinderungen einen rechtlichen Anspruch auf diese Assistenzleistung. Eltern mit Behinderungen möchten sich um ihr Kind/ihre Kinder i.d.R. selbstbestimmt kümmern und die wichtigsten Bezugspersonen sein. Deshalb hat die Elternassistenz nicht die Aufgabe die Elternrolle zu übernehmen. Es geht ausschließlich darum, die Einschränkungen durch die Behinderung auszugleichen. Eine Elternassistenz kann in folgenden Bereichen unterstützen:
  • Pflege, Versorgung, unterstützende Erziehung
  • Hilfe im Haushalt, z.B. Putzen, Aufräumen, Kochen
  • Begleitung außerhalb der Wohnung, z.B. beim Kinderarzt, in der Spielgruppe, beim Einkaufen
  • Kinderbetreuung, während die Eltern eigene Termine wahrnehmen
  • Assistenz, um eine altersgerechte Entwicklung des Kindes zu ermöglichen, z.B. Fahrradfahren lernen

Elternassistenz und Begleitete Elternschaft

Der Begriff Elternassistenz meint insbesondere die Unterstützung von Eltern mit körperlichen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen. In der Regel planen und entscheiden die Eltern selbst, durch welche Leistungen sie wann unterstützt werden. Dies können z.B. Dienstleistungen, Hilfsmittel oder Mobilitätshilfen sein.

Von einer Begleiteten Elternschaft spricht man dagegen bei Eltern mit psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen. Diese werden z.B. durch Anleitung oder Beratung darin unterstützt, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und diese zu erfüllen.

Wir bieten Ihnen eine professionelle Unterstützung

Wenn Sie sich für die SAB.NRW als Dienstleister entscheiden, unterstützen wir Sie innerhalb der entsprechenden Antragsverfahren und geben Ihnen von Anfang an die Sicherheit, die Sie brauchen. Sie können sich so auf Ihre Schwangerschaft oder bereits aktuelle Gegebenheiten konzentrieren.