Arbeitsassistenz kann auch durch eine Geldleistung finanziert werden. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer bekommt z.B. vom Inklusionsamt „Arbeit“ ein Persönliches Budget (§ 29 SGB IX) und stellt dafür eine Arbeitsassistenz ein. Der Arbeitnehmer selbst entscheidet über den konkreten Unterstützungsbedarf, tritt dann selbst als Arbeitgeber auf und schließt mit seinem Arbeitsassistenten einen Vertrag ab. Er kann auch einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen beauftragen, bezahlt aber auch dann die Arbeitsassistenz selbst.
Das Geld, das er vom Inklusionsamt Arbeit oder Reha-Träger zur Verfügung gestellt bekommt, richtet sich nach dem durchschnittlichen täglichen Arbeitsassistenz-Bedarf und soll im Verhältnis zum Inklusionserfolg stehen, d.h. zum Einkommen, das er als Arbeitnehmer erzielt.