Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Beratungsgespräch Einsatz zur Sicherstellung der häuslichen Pflege durch Angehörige

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Qualifiziert und zuverlässig

Sie suchen ein Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI? 

Wir bieten das Beratungsgespräch-Einsatz nach § 37.3 SGB XI an. Es dient zur Sicherstellung der häuslichen Pflege durch Angehörige. 
Wenn Sie zuhause pflegen und Pflegegeld beziehen, benötigen Sie meist auch verpflichtend in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch. Diese Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten. 

Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen und kommen zu Ihnen nach Hause. Wir bieten nur ein Beratungsgespräch an, ohne Ihnen weitere Dienstleistungen verkaufen zu wollen. Einfach und unkompliziert für Sie und für uns. Über den Button gelangen Sie zur Anfrage. 

Zwei Mitarbeiter arbeiten gemeinsam am Laptop im Büro der SAB. SAB NRW Bochum Startseite
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