Gute Neuigkeiten!!
Ab sofort haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 das Recht jeweils zwei Kontaktpersonen zu benennen, die sich außerhalb der Prioritätenliste impfen lassen können!
Das entsprechende Formular zur Benennung der Kontaktpersonen, sowie die erforderlichen Unterlagen, finden Sie unter folgendem Link: