Da momentan die Kosten explodieren wollten wir euch informieren, wie ihr vielleicht doch noch etwas Geld sparen könnt und zwar beim Thema Strom:
Die Stromkosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel könnt ihr euch von der Krankenkasse erstatten lassen. Im Februar 1997 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V auch die für den Betrieb nötige Energie einschließt.
Zu den elektrischen Hilfsmitteln zählen u.a.: Elektrorollstühle, Beatmungsgeräte, Luftbefeuchter, Inhalatoren, Wechseldruckmatratzen etc.
Wichtig zu wissen: Manche Krankenkassen zahlen eine Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Fragt am besten gleich bei eurer Krankenkasse nach.